Fragen des Alltags
Kann man gerichtlich belangt werden, wenn man bei einer Überweisung "Sie miese Dreckschweine" als Verwendungszweck angibt?
WingedSweetness - Donnerstag, 8. November 2007, 18:39 - in Kategorie: Kaffee zwischendurch
Keine Kaffeetrinker - Kaffee mittrinken - 0 Trackbacks